Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.12.1996 - 1 U 42/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVO § 5
Ausscheren eines Lkw auf die Überholspur ohne ausreichenden Sicherheitsabstand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gefährdung; Überholspur; Bundesautobahn; Sicherheitsabstand; Annäherungsgeschwindigkeit; Verzögerungswert; Abbremsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 § 17; StVO § 5 Abs. 4 S. 1, Abs. 4a
Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Autobahn zum Überholen nach links ausscherenden LKW mit einem von hinten herangeführten PKW
Papierfundstellen
- NZV 1997, 271 (Ls.)
- VersR 1997, 334
Wird zitiert von ... (7)
- AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16
Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle
Bei dichtem Verkehr oder Kolonnenbildung ist das Wechseln in einen anderen Fahrstreifen zudem in aller Regel auf das Ausnutzen größerer Lücken beschränkt, die einen ausreichenden Abstand nach hinten und von vorne ermöglichen ( OLG Jena , NZV 2006, Seiten 147 f.; OLG Düsseldorf , VersR 1997, Seite 334; OLG Hamm , VersR 1992, Seite 624; KG Berlin , VersR 1978, Seite 1072 ). - AG Haßfurt, 06.12.2012 - 2 C 385/12
Haftungsverteilung nach Autobahnunfall: Anscheinsbeweis für eine …
Dabei darf zum Überholen auf einer Autobahn insbesondere dann nicht angesetzt werden, wenn dadurch ein nachfolgender schnellerer Kraftfahrer, der sich bereits auf der Überholfahrbahn befindet, zu einer raschen und erheblichen Herabsetzung seiner Geschwindigkeit genötigt und hierdurch belästigt wird, geschweige denn durch das Ausschermanöver zu scharfem Bremsen oder anderen ungewöhnlichen Fahrvorgängen gezwungen wird (…siehe dazu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 5 StVO Randnummer 42 f., § 18 StVO Randnummer 16; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2009, Aktenzeichen 3 U 122/09, Randziffer 26 - zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf Urteil vom 16.12.1996, Aktenzeichen 1 U 42/96, Randzeichen 12 - zitiert nach Juris).Im Übrigen unterscheidet sich die hiesige Unfallkonstellation von den obergerichtlichen Entscheidungen, die eine Vernachlässigung der Betriebsgefahr des mit mehr als 130 km/h geführten Fahrzeuges hinter dem Verschulden des einen verkehrsgefährdenden Fahrstreifenwechsel durchführenden Verkehrsteilnehmers annahmen, dahingehend, dass diesen Entscheidungen zum Teil ein weiterer Verkehrsverstoß des Spurwechsels gegen § 5 Abs. 4 a StVO - nicht rechtzeitige Betätigung des Fahrtrichtungsanzeiger - zugrunde lag (siehe OLG München, Urteil v. 02.02.2007, Az. 10 U 4976/06, Randnummern 18, 31 und 35 - zitiert nach Juris), sowie zum Teil die von vorneherein erhöhte allgemeine Betriebsgefahr des Spurwechslers in Gestalt eines Sattelzuges mit Sondertransport bzw. eines Kraftomnibusses gegenüber der geringeren einfachen Betriebsgefahr eines Pkws abzuwägen war (vergleiche hierzu OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2002, Aktenzeichen 9 O 188/01 Randnummer 17 - zitiert nach Juris, OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1996, Aktenzeichen 1 U 42/96 Randnummer 37 - zitiert nach Juris).
- OLG Jena, 08.12.2005 - 1 U 474/05
Haftungsverteilung bei Kollision nach Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn
Bei dichtem Verkehr oder Kolonnenbildung ist das Wechseln in aller Regel auf das Ausnutzen größerer Lücken beschränkt, die einen ausreichenden Abstand nach hinten und von vorne ermöglichen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 334; OLG Hamm, VersR 1992, 624; KG, VersR 1978, 1072).Eine Haftung des Bekl. zu 1) aufgrund eines solchen Verhaltens scheidet dann aus, wenn sich das klägerische Fahrzeug bei Beginn des Überholvorgangs bereits in einem solchen Annäherungsbereich befunden hat, der eine Notbremsung des Bekl. zu 1) erforderlich gemacht hat (vgl. BGH, VersR 1985, 183; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 334).
Das gilt nach allgemeiner Ansicht auch für den BAB-Schnellverkehr (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 334).
Zum Überholen auf der Autobahn darf der Überholer nämlich dann nicht mehr ansetzen, wenn dadurch ein nachfolgender schnellerer Kraftfahrer, der sich seinerseits, wie hier, bereits auf der Überholfahrbahn befindet, zu einer raschen und erheblichen Herabsetzung seiner Geschwindigkeit genötigt und dadurch gefährdet wird (vgl. BGH, DAR 1959, 278 zu § 1 StVO; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 334).
- OLG München, 02.02.2007 - 10 U 4976/06
Zur Mithaftung des schuldlos an dem Unfall Beteiligten bei Überschreitung der …
Der gem. § 5 IV 1 StVO erforderliche Sicherheitsabstand errechnet sich an Hand einer dem Nachfahrenden zumutbaren geringen Verzögerung von 2, 5 m/sek² (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 334).Die BGH-Entscheidung VersR 1992, 714 besagt insoweit nichts Gegenteiliges (zur Haftungsverteilung vgl. auch OLG Nürnberg zfs 1991, 78 sowie OLG Düsseldorf VersR 1997, 334 und OLG Hamm NZV 2002, 373 sowie Urteil vom 05.03.2003, Az. 9 U 188/01).
- OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 U 191/99
Kollision zwischen einem die Richtgeschwindigkeit überschreitenden …
Eine völlige Freistellung der Beklagten käme dann in Betracht, wenn die Betriebsgefahr des vom Beklagten zu 1) geführten Pkw Mercedes durch ein geringfügiges Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nur unbedeutend erhöht worden wäre (vgl. OLG Düsseldorf VersR 97, 334). - LG Coburg, 15.11.2006 - 12 O 421/05
Zu den Folgen, wenn ein Autofahrer unter Missachtung der Richtgeschwindigkeit in …
Eine völlige Freistellung des Klägers käme dann in Betracht, wenn die Betriebsgefahr seines von ihm geführten PKW BMW durch ein geringfügiges Überschreiten der Richtgeschwindigkeiten unbedeutend erhöht worden wäre (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 334). - OLG Düsseldorf, 21.07.2003 - 1 U 217/02
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn im Zusammenhang mit …
Ein Abstellen auf diesen Zeitpunkt, nämlich dem Einfahren in den sogenannten Gefahrenbereich, in dem der von hinten Kommende nur noch durch starkes Abbremsen eine Kollision mit dem Spurwechsler verhindern kann (vgl. Senat…, Urt. vom 16.12.1996; 1 U 42/96) ist in diesem Zusammenhang verfehlt.
Rechtsprechung
OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 164; KV-DDR § 27 Abs. 1 S. 2; SächsGO § 51
Organschaftliche Vertretungsmacht des Bürgermeisters einer Gemeinde in der ehemaligen DDR - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bürgermeistervollmacht
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 30.05.1995 - 10 O 2922/94
- OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.04.1966 - V ZR 50/65
Rechtmäßigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts - Fehlen der …
Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
Nach dieser Konzeption, des Gesetzes kann der Bürgermeister aber nicht als nur nachrangiges, lediglich ausführendes Organ angesehen werden, dessen Funktionswahrnehmung so eng an die Funktion der Gemeindevertretung angekoppelt wäre, daß dies auf das Außenverhältnis durchschlagen würde (vgl. auch BGH MDR 66, 669 zur Baden-Württembergischen Gemeindeordnung ).Dementsprechend haben der BGH und das BAG mehrfach angenommen, die fehlende Mitwirkung des kommunalrechtlich beschließenden Organs berühre nicht auch die Vertretungsmacht des zur Außenvertretung berufenen Organs, sondern betreffe nur dessen von der Außenwirkung zu trennende interne Pflichtenbindung (BGH NJW 80, 115; NJW 80, 117 für Rheinland-Pfalz; MDR 66, 669 für Baden-Württemberg; s. auch BGHZ 92, 164, 169 für Nordrhein-Westfalen; BAG NJW 86, 2271).
- BGH, 07.11.1977 - II ZR 236/75
Außenwirkung einer Vorschrift in der Satzung einer öffentlich-rechtlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
Ansonsten ist im Recht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften eine derartige Bindung der Vertretungsmacht an interne Beschlüsse im Zweifel aber nicht gewollt (vgl. BGH MDR 78, 388, 389).Es wäre unangemessen und nach der gesetzlichen Regelung nicht gerechtfertigt, dem Vertragspartner der Gemeinde insoweit das Risiko einer Fehlbeurteilung zuzuweisen oder ihn mit dem Risiko einer unwirksamen Beschlußfassung der Gemeindevertretung zu belasten (vgl. BGH MDR 78, 388, 389; Hirte/Hasselbach OLG NL 95, 217, 218).
- BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83
Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels …
Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
Dementsprechend haben der BGH und das BAG mehrfach angenommen, die fehlende Mitwirkung des kommunalrechtlich beschließenden Organs berühre nicht auch die Vertretungsmacht des zur Außenvertretung berufenen Organs, sondern betreffe nur dessen von der Außenwirkung zu trennende interne Pflichtenbindung (BGH NJW 80, 115; NJW 80, 117 für Rheinland-Pfalz; MDR 66, 669 für Baden-Württemberg; s. auch BGHZ 92, 164, 169 für Nordrhein-Westfalen; BAG NJW 86, 2271).
- BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92
Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung …
Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
Zwar enthalten auch Kommunalgesetze einzelne Regelungen, die dem Schutzbedürfnis öffentlich-rechtlicher Körperschaften Rechnung tragen (vgl. etwa zur materiellen Wirkung von Formvorschriften BGH NJW 94, 1528), doch hat dieser Gedanke in den Kompetenznormen der Kommunalverfassung gerade keinen erkennbaren Niederschlag gefunden. - BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77
Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens - …
Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
Dementsprechend haben der BGH und das BAG mehrfach angenommen, die fehlende Mitwirkung des kommunalrechtlich beschließenden Organs berühre nicht auch die Vertretungsmacht des zur Außenvertretung berufenen Organs, sondern betreffe nur dessen von der Außenwirkung zu trennende interne Pflichtenbindung (BGH NJW 80, 115; NJW 80, 117 für Rheinland-Pfalz; MDR 66, 669 für Baden-Württemberg; s. auch BGHZ 92, 164, 169 für Nordrhein-Westfalen; BAG NJW 86, 2271). - BGH, 20.02.1979 - VI ZR 256/77
Inanspruchnahme aus erschwindelten Geschäften einer Gemeinde; Aufnahme eines …
Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
Dementsprechend haben der BGH und das BAG mehrfach angenommen, die fehlende Mitwirkung des kommunalrechtlich beschließenden Organs berühre nicht auch die Vertretungsmacht des zur Außenvertretung berufenen Organs, sondern betreffe nur dessen von der Außenwirkung zu trennende interne Pflichtenbindung (BGH NJW 80, 115; NJW 80, 117 für Rheinland-Pfalz; MDR 66, 669 für Baden-Württemberg; s. auch BGHZ 92, 164, 169 für Nordrhein-Westfalen; BAG NJW 86, 2271). - BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83
Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht - …
Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
Dementsprechend haben der BGH und das BAG mehrfach angenommen, die fehlende Mitwirkung des kommunalrechtlich beschließenden Organs berühre nicht auch die Vertretungsmacht des zur Außenvertretung berufenen Organs, sondern betreffe nur dessen von der Außenwirkung zu trennende interne Pflichtenbindung (BGH NJW 80, 115; NJW 80, 117 für Rheinland-Pfalz; MDR 66, 669 für Baden-Württemberg; s. auch BGHZ 92, 164, 169 für Nordrhein-Westfalen; BAG NJW 86, 2271). - OLG Koblenz, 05.05.1986 - 12 U 1312/85
Auszug aus OLG Dresden, 14.05.1996 - 5 U 1190/95
Soweit eine derartige Abhängigkeit von der internen Beschlußlage für die Bayerische Gemeindeordnung angenommen wird, ist dies nicht zuletzt durch Herkommen begründet (BayObLG NJW-RR 86, 1086; dazu Vietmeier, LKV 95, 178, 179).